„Wenn du eine Sache wissen willst, lies darüber. Wenn du eine Sache verstehen willst, studiere sie. Wenn du eine Sache meistern willst, unterrichte sie.“ (Yogi Bhajan)
Wir möchten an dieser Stelle zwei häufig gestellte Fragen klar beantworten: „Wer darf Yoga unterrichten“ und „Wer darf dazu ausbilden?“ Sukadev Bretz von Yoga Vidya hat das in diesem Artikel schön zusammengefasst.
„Aber ich bin doch kein Yogalehrer! Wenn du aber jemanden, der es wirklich gebrauchen kann, nur eine winzig kleine Übung zeigst, dann bist du genau das.“ (Gurmukh: Die 8 Gaben des Menschen, Theseus Verlag)
- Jede(r) darf Yoga weitergeben / unterrichten und dazu ermutigen, diesen Weg weiterzugeben. Juristisch gesehen gibt es keine Instanz, die das erlaubt oder verbietet. Jederzeit darfst du Menschen dazu einladen, mit dir die Übungen durchzuführen und selbstverständlich bist du eine Lehrerin / ein Lehrer, wenn du dabei einen gewissen Vorsprung vor deinen Teilnehmer/innen hast. Traditionsgemäß bist du nicht per Ausbildung oder Bescheinigung eine Lehrerin / ein Lehrer, sondern allein durch die Tatsache, dass andere von dir lernen möchten.
- Jede(r), der/die selbst gewinnbringend praktiziert, sollte sogar unterrichten. Wenn du heilsame Wirkungen – in welchem Bereich auch immer (Körper, Geist, Seele)- für dich erfahren hast, kann es sein, dass es dir ein Wunsch und Anliegen wird, Yoga weiterzugeben. Das kann Teil deiner (karmischen) Yogapraxis sein und sollte Vorrang vor jedem Berufs- oder Karierewunsch haben. Du kannst von deinen Erfahrungen berichten, Menschen um dich herum zu deiner Yogapraxis einladen, Kurse geben. Denke über das Wort „Berufung“ nach.
- Jede(r) unterrichtende sollte ein Vorbild sein. Um dich als Yogalehrer/in vor dir selbst zu rechtfertigen, solltest du über drei Punkte nachdenken: 1) Ich habe ausreichend gelernt (Sukadev Bretz schlägt hier 400 Unterrichtseinheiten vor). 2) Ich praktiziere regelmäßig im Rahmen meiner (zeitlichen und körperlichen) Möglichkeiten. 3) Ich pflege einen yogischen Lebensstil (gemäß der Yamas und Niyamas). Diese Überlegungen könnten wir als „Berufsethos“ bezeichnen, den jede(r) selbst vor sich selbst verantworten muss.
Wer erkennt die Tätigkeit/Ausbildung auf welche Weise an? Manche bekommen eine Ausbildung geschenkt, manche zahlen viel, manche sehr viel Geld dafür. Manche achten auf die Stundenzahlen und manche machen die Größe der ausbildenden Organisation (Yoga Alliance, Bund Deutscher Yogalehrer) zum Gradmesser der Ausbildung – juristisch ist das egal. Manche müssen dieses oder jenes Zertifikat vorlegen, um in einem Betrieb (Sportverein, Fitnessstudio etc.) oder von Krankenkassen (zentrale Prüfstelle für Prävention) zugelassen (die Teilnehmer bekommen dann eine Teil ihrer Kosten erstattet) arbeiten zu dürfen.
Darf ich Geld damit verdienen? Jederzeit, aber denke daran, dass du evtl. eine Berufshaftpflichtversicherung brauchst (bei Unfällen/Verletzungen in deinen Kursen) und Einkommen in Deutschland besteuert wird. Darum solltest du dich kümmern. Du solltest unbedingt auch prüfen, ob eine berufliche/finanzielle Abhängigkeit dich in deinem Berufsethos (s.o.) einschränkt: Was geschieht mit deiner yogischen Gesinnung, wenn du deine Existenz darauf aufbaust? Ich kenne Yogalehrer, die um einen „energetischen Ausgleich“ bitten – damit ist eine angemessene Summe an Geld gemeint, die Ausfälle im primären Beruf /Freizeit kompensiert sowie entstandene Unkosten begleicht. Dieser „energetische Ausgleich“ richtet sich aber auch besonders nach dem Vermögen des/der Teilnehmer/in.